Herzlich willkommen bei der GTÜ KFZ-Prüfstelle Rottweil
Nachweis G607 im Rahmen der HU
( Campinggasanlagenprüfung )
Ab dem 19.06.2025 sind sie gesetzlich dazu verpflichtet die
Flüssiggasanlage an ihrem Fahrzeug nach G607 eigenständig
überprüfen zu lassen. ( kein Bestandteil der HU )
Eine nicht vorhandene G607 Flüssiggasanlagen Prüfung ist
ab diesem Zeitpunkt bußgeldbewehrt.
Hier an der Prüfstelle Rottweil führen wir
die Hauptuntersuchung (HU)
ohne einen gültigen Nachweis nach G607
nicht durch. ( Wohnmobil und Wohnwagen )