Herzlich willkommen bei der GTÜ KFZ-Prüfstelle Rottweil



Nachweis G607 im Rahmen der HU

( Campinggasanlagenprüfung )


Ab dem 19.06.2025 sind sie gesetzlich dazu verpflichtet die 

Flüssiggasanlage an ihrem Fahrzeug nach G607 eigenständig

überprüfen zu lassen. ( kein Bestandteil der HU )


Eine nicht vorhandene G607 Flüssiggasanlagen Prüfung ist

ab diesem Zeitpunkt bußgeldbewehrt.


Hier an der Prüfstelle Rottweil führen wir

die Hauptuntersuchung (HU)

ohne einen gültigen Nachweis nach G607

nicht durch. ( Wohnmobil und Wohnwagen )