Nachweis G607 im Rahmen der HU
( Campinggasanlagenprüfung )
Zur Zeit ist der Nachweis über eine Campinggasanlagenprüfung
G607 im Rahmen der HU ausgesetzt.
Davon betroffen sind Wohnmobile und Wohnwagen.
Die Prüfung der Campinggasanlagen ist
weiterhin zulässig und erwünscht.
Im Rahmen der HU muss die Heizung geprüft werden.
Zur vollständigen Prüfung nach G607 fehlen dann nur
noch wenige Prüfpunkte.
Um die Anlagensicherheit für Sie und Ihre Familie zu
gewährleisten raten wir dringend dazu
die Campinggasprüfung nach G607 durchführen zu lassen.
Campingplätze können den Zugang verwehren,
wenn kein Nachweis nach G607 erbracht wird.
Hier an der Prüfstelle Rottweil führen wir
die Hauptuntersuchung (HU)
ohne einen vor kurzem durchgeführten
Nachweis nach G607
nicht durch. ( Wohnmobil und Wohnwagen )
Ausnahme sind Fahrzeuge
ohne gasbetriebenen Heizungen in der
Campinggasanlage
( z.B. nur Kühlschrank oder Kocher )